FAQ Immobilienverkauf
Der Verkauf einer Immobilie ist komplex und angesichts des Transaktionsvolumens macht es Sinn, Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen und das Projekt gründlich zu durchdenken, bevor man es startet. Einige der Fragen, die uns immer wieder begegnen, wollen wir an dieser Stelle schon einmal beantworten (die FAQs werden fortlaufend ergänzt!) – vielleicht beantwortet sich auch die Fragestellung, die Sie momentan beschäftigt. Falls nicht, stellen Sie sie uns gerne auf anderem Wege: per Mail unter info@kuesten.immo oder telefonisch unter 04722 9108487 freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können!
Das fragen Sie ausgerechnet einen Immobilienmakler…?! Aber in unserem Fall macht die Frage durchaus Sinn, denn Sie können uns sowohl als Immobilienmakler engagieren, wie auch die vermarktungsrelevantesten Leistungen separat zum Festpreis in Anspruch nehmen, sozusagen als „Maklerservice ohne Maklerprovision“. Wir können die Frage somit neutral beantworten.
Grundsätzlich gilt:
- wenn Sie vor Ort wohnen
- Zeit für Besichtigungstermine haben
- verhandlungssicher sind
- Ihre Immobilie mit Begeisterung, aber auch einer gewissen Distanz anbieten können
spricht nichts dagegen, den Verkauf in die eigenen Hände zu nehmen. Wir empfehlen in einem solchen Fall, lediglich unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Infos hierzu finden Sie unter Marketingservice.
Für den Fall jedoch, dass
- das Vorgenannte nicht zutrifft
- der Verkauf beispielsweise aus einer Scheidung oder einem Erbfall resultiert und von einer neutralen Person durchgeführt werden sollte
- es bei verschiedenen wichtigen Punkten rechtliche Unsicherheiten gibt (wie berechnet sich die Wohnfläche? Welche Angaben sind zwingend erforderlich beim Verkauf? …)
- Sie professionelle Hilfe benötigen, z.B. bei der Festlegung eines realistischen Marktpreises, der Erstellung verkaufsfördernden Bild- und Videomaterials, der rechtssicheren Wohnflächenberechnung usw.
empfiehlt es sich, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen – gerne also unsere!
Nicht zuletzt ist es auch eine Kalkulationsfrage: bei niedrigpreisigen Objekten lohnt es sich eher, einen Makler zu engagieren, der ja provisionsbasiert arbeitet, also eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös erhält. Je teurer das Objekt, desto mehr sparen Sie, wenn Sie zumindest einen Teil des Vermarktungsprozesses in die eigenen Hände nehmen!
Bei privat genutzten Wohnimmobilien gilt, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision hälftig teilen – wobei der Verkäufer davon abweichend auch durchaus einen höheren Anteil bis hin zur gesamten Provision übernehmen kann. Das komplette Abwälzen der Provision auf den Käufer oder einen geringeren Anteil als 50% der Provisionskosten zu übernehmen, ist für den Verkäufer hingegen nicht mehr möglich. Natürlich gibt es Ausnahmen: engagiert der Käufer selbst einen Makler und ist dieser auch nur für den Käufer tätig, so muss dieser dessen Kosten auch komplett übernehmen. Dies kann zum Beispiel ein Suchauftrag nach einer ganz spezifischen Immobilie sein, der einem Makler erteilt wird. Weitere Ausnahmen liegen vor, wenn es sich bei dem Verkaufsobjekt um
- eine Gewerbeimmobilie
- um ein Grundstück
- um ein Mehrfamilienhaus
handelt. In diesen Fällen kann die Maklerprovision vollständig vom Käufer verlangt werden. Auf freiwilliger Basis kann aber natürlich auch in diesen Fällen der Verkäufer diese Kosten selbst übernehmen.
Unter einem Immobilien-Exposé versteht man für gewöhnlich die schriftliche Darstellung des Immobilienangebots. Dies kann digital oder in gedruckter Form sein. In beiden Fällen bedarf es zunächst einmal umfangreicher Vorarbeiten. Fotos, Texte, Unterlagen wie ein Energieausweis, Grundrisse und vieles mehr können Bestandteil eines solchen Exposés sein. Diese können dann ansprechend layoutet und anschließend hochwertig gedruckt werden – zumindest machen wir das so, es genügen theoretisch natürlich auch Schwarzweiß-Kopien im Schnellhefter 😉 Neben den reinen Kosten für den Druck schlagen hier somit vor allem die Vorkosten zu Buche. Die gute Nachricht: die Kosten sind bereits in der Maklerprovision inbegriffen, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Provision hingegen fällt nur im Verkaufsfall an, selbst der aufwändigste Service ist in diesem Fall für Sie somit ohne finanzielles Risiko! Anders ist es, wenn Sie uns nicht als Immobilienmakler beauftragen, sondern als Dienstleister im Rahmen des ansonsten selbst durchgeführten Verkaufs. Hier werden die einzelnen Arbeiten natürlich berechnet. Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite „Marketingservice„.
Eine richtig gute und wichtige Frage! In der Tat kann man beim Immobilienverkauf viel falsch machen – und das kann richtig teuer werden! Was nun der teuerste Fehler ist, lässt sich schwer beantworten, es gibt aber drei „beliebte“ Fehlerquellen, in die leider allzu oft getappt wird:
- Falsche Marktpreiseinschätzung
Ein unrealistisch hoher Verkaufspreis führt oftmals dazu, dass der Verkaufsprozess länger dauert als nötig. Wird mit dem Preis dann noch sukzessive runtergegangen, landet man nicht selten schlussendlich bei einem niedrigeren Preis, als wenn man gleich mit einem auf einer realistischen Marktpreiseinschätzung basierenden Angebot gestartet hätte. Zudem vergraulen allzu optimistische Preiserwartungen manchmal auch potenzielle Käufer. Die Idee, man könne sich ja noch runterhandeln lassen, scheint vor diesem Hintergrund kontraproduktiv. Sinnvoller ist es in der Regel, mit einem realistischen Preis ins Rennen zu gehen. Zu niedrig sollte dieser Preis auf der anderen Seite natürlich auch nicht angesetzt werden, auch das wäre ja ein teurer Fehler, den Sie unbedingt vermeiden sollten. Mit einer professionellen Marktpreiseinschätzung auf Basis fachlicher Berechnungsmethoden und profunder Kenntnis der lokalen Spezifika, so wie sie von uns durchgeführt wird, beugen Sie dem ersten Faux-Pas in dieser Hinsicht vor! - Schlechte Präsentation
Auch von Maklern wird dieser Punkt oft vernachlässigt und die Immobilie nicht so präsentiert, wie sie es verdient – und wie es optimal wäre, um den bestmöglichen Preis für das Objekt zu erzielen. Dabei ist die Fantasie der Käufer nicht immer so ausgeprägt, dass sie aus unscharfen Fotos, einem nicht vorhandenen Grundriss und spärlichen Textinformationen das herausliest, was vielleicht drinstehen könnte. Ein Fehler, der sich in der Vor-Ort Präsentation fortsetzen und schnell 10-15% des Verkaufspreises kosten kann. Überlassen Sie hier lieber nichts dem Zufall und setzen Sie auf eine professionelle Darstellung des Verkaufsobjektes! - Rechtliche Fehler können zu Preisnachlassforderungen oder gar zu einer Rückabwicklung des Kaufes führen – potenziell eine besonders teure Fehlerquelle. Nehmen wir beispielsweise an, Sie haben Ihre Immobilie gekauft als Objekt mit 100qm Wohnfläche. So wollen Sie es nun auch verkaufen. Der Käufer stellt aber nach Übergabe der Immobilie fest, dass diese nur 80qm Wohnfläche aufweist. Die Differenz klagt er preismindernd ein – da nützt Ihnen auch nicht der Verweis darauf, dass Sie die Immobilie ja selbst mit dieser Bemaßung gekauft haben. Zumal dann nicht, wenn der damalige Verkäufer für Sie nicht mehr greifbar ist und für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Solche und ähnliche Fehler können schnell passieren, gerade in Unkenntnis der mitunter komplexen rechtlichen Vorgaben. Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich einen Profi an die Seite, um solche kostspieligen Irrtümer zu verhindern.
Ganz einfach! Sie kennen jemanden, der demnächst seine Immobilie verkaufen möchte, aber noch keinen Immobilienmakler beauftragt hat. Das kann ein Freund sein, ein flüchtiger Bekannter, ein Kollege am Arbeitsplatz, ein Nachbar, ein Verwandter…ganz egal, solange Sie es nur nicht selbst sind, der die Immobilie verkaufen will…;-) Nun kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob
- wir „den Sachverhalt“ nicht schon kennen (könnte ja z.B. sein, dass Ihnen jemand zuvor gekommen ist und uns den Tipp bereits gegeben hat)
- die Immobilie nicht bereits angeboten wird (das geht ja auch ohne Makler…apropos: in solchen Fällen können wir ja auch unterstützend tätig sein mit unserem Marketingservice, aber das nur am Rande…)
- die Immobilie überhaupt zum Verkauf steht
…und anderes mehr. Passt alles, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für den Fall, dass wir
- vom Eigentümer als Immobilienmakler beauftragt werden und
- es zu einem Verkauf kommt
Ihnen eine Provision in Höhe von satten 20% unserer eigenen Nettoprovision für Ihren Tipp zahlen. Das ist die Tippgeberprovision. Deren konkrete Höhe berechnet sich wie folgt:
Sie bekommen 20% von unserer Nettoprovision. Unsere Provision berechnet sich wie folgt: 6% plus Umsatzsteuer = 7,14% vom Verkaufspreis. Die Umsatzsteuer wird ans Finanzamt abgeführt, die bekommen weder Sie noch wir. Von den verbleibenden 6% erhalten Sie nun satte 20%! Und zwar unmittelbar nachdem wir selbst unsere Provision erhalten haben, direkt auf Ihr Konto! Beispiel: Verkaufspreis liegt bei 300.000 EUR. Davon wären 6% 18.000,00 EUR, davon wiederum erhalten Sie 3.600,00 EUR! Einfach für einen kleinen Hinweis. Cool, oder?! Wenn Sie schon eine Vorstellung darüber haben, wie hoch der Verkaufspreis in etwa aussehen könnte, finden Sie auf unserer Tippgeberseite einen Provisionsrechner. Damit können Sie schnell ermitteln, wie hoch Ihre Tippgeberprovision ausfallen würde!
Sofern es zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt, erhalten Sie eine Tippgeberprovision.
Solche Provisionen sind bis zu 256 EUR pro Jahr steuerfrei. Angesichts der Höhe unserer Provisionszahlung wird diese jedoch über diesem Betrag liegen, somit ist der Anteil, der über 256,00 EUR liegt, vom Grundsatz her steuerpflichtig.
Wie hoch der Steuersatz in Ihrem Fall ist (das hängt ja von verschiedenen individuellen Faktoren ab), können wir Ihnen natürlich nicht sagen.
FAQ Immobilienverkauf
Der Verkauf einer Immobilie ist komplex und angesichts des Transaktionsvolumens macht es Sinn, Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen und das Projekt gründlich zu durchdenken, bevor man es startet. Einige der Fragen, die uns immer wieder begegnen, wollen wir an dieser Stelle schon einmal beantworten (die FAQs werden fortlaufend ergänzt!) – vielleicht beantwortet sich auch die Fragestellung, die Sie momentan beschäftigt. Falls nicht, stellen Sie sie uns gerne auf anderem Wege: per Mail unter info@kuesten.immo oder telefonisch unter 04722 9108487 freuen wir uns, Ihnen weiterhelfen zu können!
Das fragen Sie ausgerechnet einen Immobilienmakler…?! Aber in unserem Fall macht die Frage durchaus Sinn, denn Sie können uns sowohl als Immobilienmakler engagieren, wie auch die vermarktungsrelevantesten Leistungen separat zum Festpreis in Anspruch nehmen, sozusagen als „Maklerservice ohne Maklerprovision“. Wir können die Frage somit neutral beantworten.
Grundsätzlich gilt:
- wenn Sie vor Ort wohnen
- Zeit für Besichtigungstermine haben
- verhandlungssicher sind
- Ihre Immobilie mit Begeisterung, aber auch einer gewissen Distanz anbieten können
spricht nichts dagegen, den Verkauf in die eigenen Hände zu nehmen. Wir empfehlen in einem solchen Fall, lediglich unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Infos hierzu finden Sie unter Marketingservice.
Für den Fall jedoch, dass
- das Vorgenannte nicht zutrifft
- der Verkauf beispielsweise aus einer Scheidung oder einem Erbfall resultiert und von einer neutralen Person durchgeführt werden sollte
- es bei verschiedenen wichtigen Punkten rechtliche Unsicherheiten gibt (wie berechnet sich die Wohnfläche? Welche Angaben sind zwingend erforderlich beim Verkauf? …)
- Sie professionelle Hilfe benötigen, z.B. bei der Festlegung eines realistischen Marktpreises, der Erstellung verkaufsfördernden Bild- und Videomaterials, der rechtssicheren Wohnflächenberechnung usw.
empfiehlt es sich, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen – auch gerne unsere!
Nicht zuletzt ist es auch eine Kalkulationsfrage: bei niedrigpreisigen Objekten lohnt es sich eher, einen Makler zu engagieren, der ja provisionsbasiert arbeitet, also eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös erhält. Je teurer das Objekt, desto mehr sparen Sie, wenn Sie zumindest einen Teil des Vermarktungsprozesses in die eigenen Hände nehmen!
Bei privat genutzten Wohnimmobilien gilt, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision hälftig teilen – wobei der Verkäufer davon abweichend auch durchaus einen höheren Anteil bis hin zur kompletten Provision übernehmen kann. Das komplette Abwälzen der Provision auf den Käufer oder einen geringeren Anteil als 50% der Provisionskosten zu übernehmen ist für den Verkäufer hingegen nicht mehr möglich. Natürlich gibt es Ausnahmen: engagiert der Käufer selbst einen Makler und ist dieser auch nur für den Käufer tätig, so muss dieser dessen Kosten auch komplett übernehmen. Dies kann zum Beispiel ein Suchauftrag nach einer ganz spezifischen Immobilie sein, der einem Makler erteilt wird. Weitere Ausnahmen liegen vor, wenn es sich bei dem Verkaufsobjekt um
- eine Gewerbeimmobilie
- um ein Grundstück
- um ein Mehrfamilienhaus
handelt. In diesen Fällen kann die Maklerprovision vollständig vom Käufer verlangt werden. Auf freiwilliger Basis kann aber natürlich auch in diesen Fällen der Verkäufer die Kosten selbst übernehmen.
Unter einem Immobilien-Exposé versteht man für gewöhnlich die schriftliche Darstellung des Immobilienangebots. Dies kann digital oder in gedruckter Form sein. In beiden Fällen bedarf es zunächst einmal mitunter umfangreicher Vorarbeiten. Fotos, Texte, Unterlagen wie ein Energieausweis, Grundrisse und vieles mehr können Bestandteil eines solchen Exposés sein. Diese können dann ansprechend layoutet und anschließend hochwertig gedruckt werden – zumindest machen wir das so, es genügen theoretisch natürlich auch Schwarzweiß-Kopien im Schnellhefter 😉 Neben den reinen Kosten für den Druck schlagen hier somit vor allem die Vorkosten zu Buche. Die gute Nachricht: die Kosten sind bereits in der Maklerprovision inbegriffen, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Provision wiederum fällt nur im Verkaufsfall an, selbst der aufwändigste Service ist in diesem Fall für Sie somit ohne finanzielles Risiko! Anders ist es, wenn Sie uns nicht als Immobilienmakler beauftragen, sondern als Dienstleister im Rahmen des ansonsten selbst durchgeführten Verkaufs. Hier werden die einzelnen Arbeiten natürlich berechnet. Infos hierzu finden Sie auf unserer Seite „Marketingservice„.
Eine richtig gute und wichtige Frage! In der Tat kann man beim Immobilienverkauf viel falsch machen – und das kann dann richtig teuer werden! Was nun der teuerste Fehler ist, lässt sich schwer beantworten, es gibt aber drei „beliebte“ Fehlerquellen, in die leider allzu oft getappt wird:
- Falsche Marktpreiseinschätzung
Ein unrealistisch hoher Verkaufspreis führt oftmals dazu, dass der Verkaufsprozess länger dauert als nötig. Wird mit dem Preis dann noch sukzessive runtergegangen, landet man nicht selten schlussendlich bei einem niedrigeren Preis, als wenn man gleich mit einem auf einer realistischen Marktpreiseinschätzung basierenden Angebot gestartet hätte. Zudem vergraulen allzu optimistische Preiserwartungen manchmal auch potenzielle Käufer. Die Idee, man könne sich ja noch runterhandeln lassen, scheint vor diesem Hintergrund kontraproduktiv. Sinnvoller ist es in der Regel, mit einem realistischen Preis ins Rennen zu gehen. Zu niedrig sollte dieser Preis auf der anderen Seite natürlich auch nicht angesetzt werden, auch das wäre ja ein teurer Fehler, den Sie unbedingt vermeiden sollten. Mit einer professionellen Marktpreiseinschätzung auf Basis fachlicher Berechnungsmethoden und profunder Kenntnis der lokalen Spezifika, so wie sie von uns durchgeführt wird, beugen Sie dem ersten Faux-Pas in dieser Hinsicht vor! - Schlechte Präsentation
Auch von Maklern wird dieser Punkt oft vernachlässigt und die Immobilie nicht so präsentiert, wie sie es verdient – und wie es optimal wäre, um den bestmöglichen Preis für das Objekt zu erzielen. Dabei ist die Fantasie der Käufer nicht immer so ausgeprägt, dass sie aus unscharfen Fotos, einem nicht vorhandenen Grundriss und spärlichen Textinformationen das rausliest, was vielleicht drinstehen könnte. Ein Fehler, der sich in der Vor-Ort Präsentation fortsetzen kann und schnell 10-15% des Verkaufspreises kosten kann. Überlassen Sie hier lieber nichts dem Zufall und setzen Sie auf eine professionelle Darstellung des Verkaufsobjektes! - Rechtliche Fehler können zu Preisnachlassforderungen oder gar zu einer Rückabwicklung des Kaufes führen – potenziell eine besonders teure Fehlerquelle. Nehmen wir beispielsweise an, Sie haben Ihre Immobilie gekauft als Objekt mit 100qm Wohnfläche. So wollen Sie es nun auch verkaufen. Der Käufer stellt aber nach Übergabe der Immobilie fest, dass diese nur 80qm Wohnfläche aufweist. Die Differenz klagt er preismindernd ein – da nützt Ihnen auch nicht der Verweis darauf, dass Sie die Immobilie ja selbst mit dieser Bemaßung gekauft haben. Zumal dann nicht, wenn der damalige Verkäufer für Sie nicht mehr greifbar ist und für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Solche und ähnliche Fehler können schnell passieren, gerade in Unkenntnis der mitunter komplexen rechtlichen Vorgaben. Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich einen Profi an die Seite, um solche kostspieligen Irrtümer zu verhindern.
Ganz einfach! Sie kennen jemanden, der demnächst seine Immobilie verkaufen möchte, aber noch keinen Immobilienmakler beauftragt hat. Das kann ein Freund sein, ein flüchtiger Bekannter, ein Kollege am Arbeitsplatz, ein Nachbar, ein Verwandter…ganz egal, solange Sie es nur nicht selbst sind, der die Immobilie verkaufen will…;-) Nun kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob
- wir „den Sachverhalt“ nicht schon kennen (könnte ja z.B. sein, dass Ihnen jemand zuvor gekommen ist und uns den Tipp bereits gegeben hat)
- die Immobilie nicht bereits angeboten wird (das geht ja auch ohne Makler…apropos: in solchen Fällen können wir ja auch unterstützend tätig sein mit unserem Marketingservice, aber das nur am Rande…)
- die Immobilie überhaupt zum Verkauf steht
…und anderes mehr. Passt alles, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für den Fall, dass wir
- vom Eigentümer als Immobilienmakler beauftragt werden und
- es zu einem Verkauf kommt
Ihnen eine Provision in Höhe von satten 20% unserer eigenen Nettoprovision für Ihren Tipp zahlen. Das ist die Tippgeberprovision. Deren konkrete Höhe berechnet sich wie folgt:
Sie bekommen 20% von unserer Nettoprovision. Unsere Provision berechnet sich wie folgt: 6% plus Umsatzsteuer = 7,14% vom Verkaufspreis. Die Umsatzsteuer wird ans Finanzamt abgeführt, die bekommen weder Sie noch wir. Von den verbleibenden 6% erhalten Sie nun satte 20%! Und zwar unmittelbar nachdem wir selbst unsere Provision erhalten haben, direkt auf Ihr Konto! Beispiel: Verkaufspreis liegt bei 300.000 EUR. Davon wären 6% 18.000,00 EUR, davon wiederum erhalten Sie 3.600,00 EUR! Einfach für einen kleinen Hinweis. Cool, oder?! Wenn Sie schon eine Vorstellung darüber haben, wie hoch der Verkaufspreis in etwa aussehen könnte, finden Sie auf unserer Tippgeberseite einen Provisionsrechner. Damit können Sie schnell ermitteln, wie hoch Ihre Tippgeberprovision ausfallen würde!
Sofern es zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt, erhalten Sie eine Tippgeberprovision.
Solche Provisionen sind bis zu 256 EUR pro Jahr steuerfrei. Angesichts der Höhe unserer Provisionszahlung wird diese jedoch über diesem Betrag liegen, somit ist der Anteil, der über 256,00 EUR liegt, vom Grundsatz her steuerpflichtig.
Wie hoch der Steuersatz in Ihrem Fall ist (das hängt ja von verschiedenen individuellen Faktoren ab), können wir Ihnen natürlich nicht sagen.



