FAQ Immobilienverkauf
Häufige Fragen – verständlich beantwortet
Der Verkauf einer Immobilie ist komplex, und angesichts des Transaktionsvolumens macht es Sinn, Unklarheiten im Vorfeld auszuräumen und das Projekt gründlich zu durchdenken, bevor man es startet. Einige der Fragen, die uns immer wieder begegnen, beantworten wir hier schon einmal – die FAQ werden fortlaufend ergänzt.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, stellen Sie sie uns gerne auf anderem Wege: per Mail unter info@kuesten.immo oder telefonisch unter 04722 9108487.
Das fragen Sie ausgerechnet einen Immobilienmakler …?! Aber in unserem Fall macht die Frage durchaus Sinn, denn Sie können uns sowohl als Immobilienmakler engagieren als auch die vermarktungsrelevantesten Leistungen separat zum Festpreis in Anspruch nehmen – sozusagen als „Maklerservice ohne Maklerprovision“. Wir können die Frage somit neutral beantworten.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie
- vor Ort wohnen,
- Zeit für Besichtigungstermine haben,
- verhandlungssicher sind und
- Ihre Immobilie mit Begeisterung, aber auch einer gewissen Distanz anbieten können,
spricht nichts dagegen, den Verkauf in die eigenen Hände zu nehmen. Wir empfehlen in einem solchen Fall, lediglich unsere professionellen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen – Infos dazu finden Sie unter Immobilienmarketing.
Für den Fall jedoch, dass
- das Vorgenannte nicht zutrifft,
- der Verkauf beispielsweise aus einer Scheidung oder einem Erbfall resultiert und von einer neutralen Person durchgeführt werden sollte,
- es bei wichtigen Punkten rechtliche Unsicherheiten gibt (wie berechnet sich die Wohnfläche? Welche Angaben sind zwingend erforderlich beim Verkauf?),
- Sie professionelle Hilfe benötigen, z. B. bei der Festlegung eines realistischen Marktpreises, der Erstellung verkaufsfördernden Bild- und Videomaterials oder der rechtssicheren Wohnflächenberechnung,
empfiehlt es sich, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen – gerne also unsere!
Nicht zuletzt ist es auch eine Kalkulationsfrage: Bei niedrigpreisigen Objekten lohnt es sich eher, einen Makler zu engagieren, der provisionsbasiert arbeitet. Je teurer das Objekt, desto mehr sparen Sie, wenn Sie zumindest einen Teil des Vermarktungsprozesses selbst übernehmen.
Bei privat genutzten Wohnimmobilien gilt, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision hälftig teilen – wobei der Verkäufer davon abweichend auch einen höheren Anteil bis hin zur gesamten Provision übernehmen kann. Das komplette Abwälzen der Provision auf den Käufer oder einen geringeren Anteil als 50 % zu übernehmen, ist für den Verkäufer hingegen nicht mehr möglich.
Natürlich gibt es Ausnahmen: Engagiert der Käufer selbst einen Makler und ist dieser auch nur für den Käufer tätig, muss der Käufer dessen Kosten komplett übernehmen. Das kann zum Beispiel ein Suchauftrag nach einer ganz spezifischen Immobilie sein. Weitere Ausnahmen liegen vor, wenn es sich bei dem Verkaufsobjekt um
- eine Gewerbeimmobilie,
- ein Grundstück oder
- ein Mehrfamilienhaus
handelt. In diesen Fällen kann die Maklerprovision vollständig vom Käufer verlangt werden. Auf freiwilliger Basis kann aber auch hier der Verkäufer diese Kosten selbst übernehmen.
Unter einem Immobilien-Exposé versteht man für gewöhnlich die schriftliche Darstellung des Immobilienangebots – digital oder gedruckt. In beiden Fällen bedarf es zunächst umfangreicher Vorarbeiten: Fotos, Texte, Unterlagen wie ein Energieausweis, Grundrisse und vieles mehr können Bestandteil sein. Diese werden ansprechend layoutet und anschließend hochwertig gedruckt – zumindest machen wir das so; es genügen theoretisch natürlich auch Schwarzweiß-Kopien im Schnellhefter. 😉
Die gute Nachricht: Die Kosten sind bereits in der Maklerprovision inbegriffen, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Provision wiederum fällt nur im Verkaufsfall an – selbst der aufwändigste Service ist für Sie somit ohne finanzielles Risiko.
Anders ist es, wenn Sie uns nicht als Immobilienmakler beauftragen, sondern als Dienstleister im Rahmen des ansonsten selbst durchgeführten Verkaufs. Hier werden die einzelnen Arbeiten berechnet – Infos dazu auf unserer Seite Immobilienmarketing.
Eine richtig gute und wichtige Frage! In der Tat kann man beim Immobilienverkauf viel falsch machen – und das kann richtig teuer werden. Was der teuerste Fehler ist, lässt sich schwer beantworten; es gibt aber drei „beliebte“ Fehlerquellen:
1. Falsche Marktpreiseinschätzung
Ein unrealistisch hoher Verkaufspreis führt oft dazu, dass der Verkaufsprozess länger dauert als nötig. Wird der Preis dann sukzessive gesenkt, landet man nicht selten bei einem niedrigeren Preis, als wenn man gleich realistisch gestartet wäre. Zudem vergraulen allzu optimistische Preiserwartungen potenzielle Käufer. Zu niedrig sollte der Preis andererseits natürlich auch nicht angesetzt werden.
2. Schlechte Präsentation
Auch von Maklern wird dieser Punkt oft vernachlässigt. Dabei ist die Fantasie der Käufer nicht immer so ausgeprägt, dass sie aus unscharfen Fotos, einem fehlenden Grundriss und spärlichen Textinformationen das herauslesen, was drinstecken könnte. Ein Fehler, der sich in der Vor-Ort-Präsentation fortsetzt und schnell 10–15 % des Verkaufspreises kosten kann.
3. Rechtliche Fehler
Diese können zu Preisnachlassforderungen oder gar zu einer Rückabwicklung des Kaufes führen. Nehmen wir an, Sie haben Ihre Immobilie als Objekt mit 100 m² Wohnfläche gekauft und wollen sie so auch verkaufen. Der Käufer stellt nach Übergabe fest, dass es nur 80 m² sind, und klagt die Differenz preismindernd ein – da nützt der Verweis darauf, dass Sie selbst mit dieser Bemaßung gekauft haben, wenig. Gehen Sie hier auf Nummer sicher.
Ganz einfach: Sie kennen jemanden, der demnächst seine Immobilie verkaufen möchte, aber noch keinen Immobilienmakler beauftragt hat. Das kann ein Freund sein, ein flüchtiger Bekannter, ein Kollege, ein Nachbar, ein Verwandter – ganz egal, solange Sie es nicht selbst sind. ;-)
Nun kontaktieren Sie uns und wir prüfen, ob
- wir den Sachverhalt nicht schon kennen,
- die Immobilie nicht bereits angeboten wird,
- die Immobilie überhaupt zum Verkauf steht,
und anderes mehr. Passt alles, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung, dass wir Ihnen – sofern wir vom Eigentümer beauftragt werden und es zu einem Verkauf kommt – eine Provision in Höhe von 20 % unserer Nettoprovision zahlen.
Rechenbeispiel: Unsere Provision beträgt 6 % zzgl. Umsatzsteuer, also 7,14 % vom Verkaufspreis. Die Umsatzsteuer wird ans Finanzamt abgeführt. Von den verbleibenden 6 % erhalten Sie 20 %. Bei einem Verkaufspreis von 300.000 € wären 6 % also 18.000 € – davon erhalten Sie 3.600 €. Und zwar unmittelbar, nachdem wir selbst unsere Provision erhalten haben.
Auf unserer Tippgeberseite finden Sie einen Provisionsrechner, mit dem Sie Ihre mögliche Provision sofort ermitteln können.
Sofern es zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt, erhalten Sie eine Tippgeberprovision. Solche Provisionen sind bis zu 256 € pro Jahr steuerfrei. Angesichts der Höhe unserer Provisionszahlung wird diese in der Regel darüber liegen; der Anteil oberhalb von 256 € ist dann grundsätzlich steuerpflichtig.
Wie hoch der Steuersatz in Ihrem Fall ist, hängt von individuellen Faktoren ab – das können und dürfen wir Ihnen nicht sagen. Bitte klären Sie das mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.
Unser Schwerpunkt liegt im Elbe-Weser-Dreieck: Stadt und Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade, Bremerhaven und Helgoland. Zu vielen Orten haben wir eigene Seiten:
- Cuxhaven
- Cuxhaven-Döse
- Duhnen
- Cuxhaven-Sahlenburg
- Cuxhaven-Altenbruch
- Cuxhaven-Altenwalde
- Otterndorf
- Wingst
- Wremen
- Dorum-Neufeld
- Spieka-Neufeld
- Norderney
„Vornehmlich“ heißt dabei nicht „ausschließlich“: Im Prinzip sind wir deutschlandweit als Immobilienmakler zugelassen und erörtern gerne, inwieweit eine Zusammenarbeit sinnvoll ist.